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PV-Anlagen

Solarenergie ist emissionsfrei und macht unabhängig. Doch eine neue Photovoltaik-Anlage ist teuer. Bund, Länder und Kommunen helfen Privathaushalten auch 2024 bei der Finanzierung.

  • KfW fördert Errichtung, Erweiterung und Erwerb von PV-Anlage mit Kredit
  • Einspeisevergütung ist nach der EEG-Reform höher, doch seit 2024 sinkt sie
  • Auch einige Bundesländer und Kommunen gewähren Investitionszuschüsse

Reform der EEG-Förderung in 2023

Das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) soll den Ausbau der Sonnenergie beschleunigen. Profitieren können alle, die eine PV-Anlage mit Netzanschluss betreiben. Den selbst erzeugten Solarstrom, der abzüglich des Eigenverbrauchs in das öffentliche Stromnetz eingespeist wird, müssen die Netzbetreiber nach den Vorgaben des EEG abnehmen und vergüten.

Dafür ist kein Antrag notwendig, die Anlage muss jedoch im Marktstammdatenregister (MaStR) eingetragen sein. Jede stromerzeugende Anlage muss in dieser Datenbank einzeln aufgeführt werden. Neben Kontakt- und Standortinformationen braucht es auch die technischen Anlagedaten. Die Registrierung erfolgt online bei der Bundesnetzagentur. Eine neue PV-Anlage muss innerhalb eines Monats nach Inbetriebnahme gemeldet werden. Geschieht das nicht, drohen Kürzungen bei der Förderung. Die Registrierung kann auch durch den Installateur vorgenommen werden.

2023 ist das EEG grundlegend reformiert worden. Seither gelten Neuregelungen, die einige Vereinfachungen und attraktivere Konditionen für Betreiber privater PV-Anlagen bedeuten:

Die EEG-Umlage wurde gestrichen, was die Abrechnung beim Stromverkauf erleichtert. Ein Erzeugungszähler, wie er bislang Pflicht war, ist nicht mehr erforderlich, wenn die Anlage höchstens 30 MWh pro Kalenderjahr erzeugt.
Neue PV-Anlagen bis 25 kWp dürfen den gesamten erzeugten Solarstrom in das öffentliche Netz einspeisen. Vorher galt hierfür eine Obergrenze bis höchstens 70 Prozent der Nennleistung, um die Netzstabilität nicht zu gefährden.
Fördervergütungen gelten auch für Solarmodule bis maximal 20 Kilowatt Leistung, die im Garten aufgebaut sind – sofern sich das Hausdach nachweislich nicht für eine Installation eignet.

Neuanlagen, die ab 30. Juli 2022 in Betrieb genommen wurden, erhalten nach der EEG-Reform höhere Einspeisevergütungen. Seit dem 31. Januar 2024 sinken die Vergütungssätze alle sechs Monate um ein Prozent.
Bei der Einspeisevergütung wird unterschieden zwischen Volleinspeisung und PV-Anlagen mit Eigenversorgung, bei denen die Besitzer nur einen Teil des Stroms ins Netz einspeisen.

Die Photovoltaikanlage

Aus Sonnenenergie eigenen Strom erzeugen

Sie wollen ein Stück unabhängiger von der Energie­versorgung und von steigenden Strom­preisen werden? Und einen Beitrag zur Energie­wende leisten? Dann machen Sie Ihren Strom mit einer eigenen Photo­voltaikanlage doch einfach selbst. Im Rahmen einer umfassenden Sanierung zum Effizienz­haus erhalten Sie dafür auch Förder­mittel.

Wie funktionieren Photovoltaikanlagen?

Eigentlich ganz einfach: Sonnen­energie wird in den Solar­zellen (Photo­voltaik-Module) durch den photo­elektrischen Effekt in Strom um­gewandelt. Über einen Wechsel­richter wird dann Gleich­strom in Wechsel­strom umge­wandelt, der direkt im Haus genutzt werden kann. Ein Strom­zähler zeigt Ihnen an, wie­viel Strom Sie erzeugt haben.

Ein optionaler Strom­speicher sorgt zudem dafür, dass tags­über erzeugter Solar­strom auch nachts genutzt werden kann. So profitieren Sie von Ihrem selbst­erzeugten Strom auch dann, wenn mal nicht die Sonne scheint. Und sollte Ihre Photo­voltaikanlage einmal mehr Strom pro­du­zieren, als Sie benötigen, können Sie jeder­zeit die Über­schüsse ins öffent­liche Strom­netz einspeisen. Somit profitieren alle von Ihrer erneuer­baren Energie.

Das sollten Sie beachten

Bevor Sie Ihr eigener Strom­erzeuger werden, sollten Sie sich – am besten mit Unter­stützung eines Fach­unter­nehmens – Ihr Dach genau an­schauen. Denn nicht jedes Dach eignet sich für den optimalen Betrieb einer Photo­voltaikanlage.

Folgende Grund­gedanken sollten bei der Planung berück­sichtigt werden:

  • Ist die Sonnen­einstrahlung hoch genug? Intensive Ver­schattung durch andere Gebäude oder hohe Bäume sollte es nicht geben.
  • Für einen maximalen Strom­vertrag ist das ideale Dach nach Süden aus­gerichtet und hat einen Neigungs­winkel zwischen 30 und 45 Grad.
  • Möchten Sie so viel Photo­voltaik-Strom wie möglich selbst nutzen und einen aus­reichend hohen Ertrag über den Tag verteilt ernten, sind flacher geneigte Ost-/­West­dächer eine gute Voraus­setzung dafür.
  • Haben Sie eine aus­reichend große Dach­fläche? Je mehr Fläche zur Verfügung steht, desto kosten­günstiger wird die Anlage pro Kilowatt Peak bzw. die selbst­produzierte Kilowattstunde Strom. 

 

Solarstrom selber nutzen

Eine Photo­voltaik­anlage lohnt sich vor allem dann, wenn Sie den Strom nicht ins Netz einspeisen, sondern größten­teils selbst verbrauchen – zum Beispiel für eine Wärme­pumpe oder eine Lade­station für Elektro­autos.

Und mit einem zusätzlichen Strom­speicher können Sie Ihren selbst­erzeugten Strom auch nutzen, wenn es draußen schon dunkel ist.

Für Ihren Geldbeutel und die Umwelt

Je nachdem wieviel Photovoltaik-Strom Sie selbst nutzen, fließt ein Teil Ihres selbst­gemachten Stroms in das öffentliche Netz, und Sie erhalten dafür eine kleine Ein­speise­ver­gütung. Wie hoch diese ist, hängt von der Größe und dem Zeit­punkt der Inbetrieb­nahme Ihrer Anlage ab.

Neben den öko­nomischen sind auch die öko­logischen Vorteile erwähnens­wert: Solar- bzw. Sonnen­energie ist eine un­erschöpf­liche Energie­quelle und wird zudem noch CO2-neutral gewonnen – im Gegen­satz zu fossilen Brenn­stoffen.

Förderung weiterdenken

Eine neue Photo­voltaik­anlage kann ein guter Schritt zu einem energie­effizienten Haus sein. Bei energetischen Maß­nahmen ist es aber wichtig, das Gebäude als Ganzes zu betrachten. Ein Beispiel: Die Energie­einsparung ist deutlich höher, wenn Sie Ihr Haus umfassend sanieren.

Energieeffizienz-Experten nutzen

Bei energetischen Bau­maßnahmen ist gute Planung und fach­kundige Bau­be­gleitung wichtig. Diese Aufgaben übernimmt eine Expertin oder ein Experten für Energie­effizienz für Sie.

Vor Start: Antrag stellen

Wichtig: Um Fördermittel erhalten zu können, stellen Sie Ihren Antrag, bevor Sie Auf­träge an Bau­unter­nehmen und Hand­werks­betriebe ver­geben. Aufträge rund um die Planung können Sie aber schon vor dem An­trag ver­geben – etwa an eine Expertin oder einen Experten für Energie­effizienz.

Wissenswertes

Laut VDE-AR-N 4100 muss das Zählerfeld 450 mm hoch sein. 300 mm stehen für die Aufnahme der Messeinrichtung (eHZ) zur Verfügung. Bestandteil des Zählerfeldes ist der Raum für Zusatzanwendungen (RfZ) mit einer Höhe von 150 mm (02). Auf einem BKE-I Zählerfeld von Hager lassen sich zwei elektronische Haushaltszähler nebeneinander anschließen. Dank der modernen Stecktechnik können diese jederzeit ohne Spannungsunterbrechung gewechselt werden.

Der RfZ-Raum ist 150 mm hoch. Auf seinen 12 Teilungseinheiten pro Zählerfeld können gemäß VDE-AR-N 4100 alle erforderlichen Betriebsmittel des Netz- oder Messstellenbetreibers untergebracht werden – wie z. B. Smart Meter Gateways (SMG), Steuergeräte für Fernabschaltungen, Sicherungsbox, berührungssichere RJ45-Buchse sowie Tarifmanagement-Geräte. Auch die bedarfsweise einzusetzende OKK (opto-elektrische Schnittstelle) beim BKE-I Zählerplatz endet im RfZ und wird dort gepatcht. Sie ist für die Kommunikation zwischen eHZ und SMG zuständig. In der VDE-AR-N 4100 steht, dass der RfZ nicht als Stromkreisverteiler oder für kundeneigene Schaltgeräte genutzt werden darf.

Die VDE-AR-N 4100 bestimmt, dass der anlagenseitige Anschlussraum (AAR) 300 mm hoch sein muss. Er darf ebenfalls nicht als Stromkreisverteiler genutzt werden. Der AAR bietet Raum für unterschiedliche Betriebsmittel, wie z. B.:

  • Hauptleitungsabzweigklemmen (HLAK) oder Hauptschalter – für den Anschluss der Zuleitung zum nachfolgenden Stromkreisverteiler
  • oder eine FI-Schutzeinrichtung (RCD) für den Schutz der Zuleitung zum Stromkreisverteiler
  • Freigaberelais – für steuerbare Verbrauchseinrichtungen nach §14a EnWG
  • HAN-Schnittstellen (z. B. VZ314) – für die leitungsgebundene Übertragung von Daten in die Kundenanlage (Achtung: nicht zu verwechseln mit der RJ45-Buchse für die Datenübertragung an den Messstellenbetreiber [WAN])
  • FI-Schutzeinrichtungen, LS-Schalter und Kombinationen dieser beiden Geräte (z. B. FI/LS) – zur Absicherung von maximal 3 Wechselstromkreisen (z. B. für Kellerbeleuchtung, Waschmaschine, Trockner). Diese dürfen getreu VDE-AR-N 4100 mit max. 16 A/10 kA abgesichert werden. Einer dieser 3 möglichen Stromkreise darf auch zur Absicherung von Erzeugungsanlagen oder Ladeeinrichtungen für Elektrofahrzeuge verwendet werden. Hinweis: In Kombination mit einem SLS von Hager können im anlagenseitigen Anschlussraum auch 6 kA-Geräte eingesetzt werden, z. B. FI/LS 3×1-polig + N (ADZ316D)
  • Überspannungsschutz (SPD) – vom Typ 1 oder Typ 2. Hager empfiehlt aber grundsätzlich den Einbau des Kombiableiters für den netzseitigen Anschlussraum (z. B. SPA301Z)

Hinsichtlich des netzseitigen Anschlussraums (NAR) definiert die Anwendungsregel VDE-AR-N 4100 als allgemeine Installationsvorgaben, dass

  • die Hauptleitung von unten, seitlich, von hinten oder durch ein seitlich am Zählerschrank angeordnetes Einspeisegehäuse eingeführt und angeschlossen wird (eine Einführung von oben ist nicht zulässig),
  • die Abdeckstreifen von innen verriegelbar sind und
  • ein 5-poliges Sammelschienensystem vorhanden ist.

Die VDE-AR-N 4100 besagt, dass als Trennvorichtung für die Kundenanlage ein selektiver Hauptleitungsschutzschalter (SLS) einzusetzen ist, der laienbedienbar, sperr- und plombierbar ist. Ebenfalls darf im NAR ein Kombiableiter für den Überspannungsschutz nach VDE 0100-443 eingesetzt werden (z.B. SPA301Z).

Im Zählerschrank ist ein Raum für APZ nach VDE-AR-N 4100 und DIN VDE 0603-1 vorzusehen. Er dient als Schnittstelle zwischen Hausübergabepunkt (HÜP) und dem Zählerplatz. Der APZ muss dabei mindestens 300 mm hoch sein und über eine eigene, plombierbare Berührungsschutz-Abdeckung verfügen. Dort kann z. B. ein Router des Messstellenbetreibers integriert werden. Zur Datenübermittlung zwischen Zähler und APZ legen Sie Netzwerkkabel: mindestens Cat. 5, besser Cat. 7. Die Netzwerkleitungen müssen über schutzisolierte RJ45-Buchsen miteinander verbunden werden – eine im RfZ, eine im APZ. Weiterhin ist eine Spannungsversorgung aus dem NAR in den APZ zu legen. Als mögliche Montageorte des APZ nennt die Anwendungsregel VDE-AR-N 4100 sowohl das Kommunikationsfeld als auch das Verteilerfeld im Zählerschrank (an Ober- oder Unterkante des Gehäuses angrenzend). Eine Platzierung des APZ außerhalb des Zählerschrankes ist nicht gestattet.

Für alle gängigen Anschlussvarianten hat Hager entsprechende Bestückungspakete im Programm, die erd- und kurzschlusssichere Leitungen sowie passende Schutzeinrichtungen (25 kA) beinhalten. Diese sind in den aktuellen Zählerplatzlisten zu finden. In unserer Planungssoftware ZPlan sind die vom Netzbetreiber zugelassenen Varianten sogar schon automatisch bei jeder Planung enthalten.

Für alle gängigen Anschlussvarianten hat Hager entsprechende Bestückungspakete im Programm, die erd- und kurzschlusssichere Leitungen sowie passende Schutzeinrichtungen (25 kA) beinhalten. Diese sind in den aktuellen Zählerplatzlisten zu finden. In unserer Planungssoftware ZPlan sind die vom Netzbetreiber zugelassenen Varianten sogar schon automatisch bei jeder Planung enthalten.

Typ A

Zur Auslösung bei Wechselfehlerströmen und pulsierenden Gleichfehlerströmen. Alle Geräte die ortsveränderlich sind und demnach einen Schuko-Stecker besitzen, müssen grundsätzlich mit einem FI-Schutzschalter vom Typ A absicherbar sein. Ist das nicht so, müssen die Hersteller solcher Geräte entsprechend darauf hinweisen.

Typ F

Der Typ F beinhaltet die Typ A Funktion, besitzt eine verstärkte Immunität gegen impulsförmige Fehlerströme und ist kurzzeitverzögert. Zusätzlich erkennt er Fehlerströme mit Mischfrequenzen bis zu 1 kHz. Diese Mischfrequenzen werden durch einphasige Frequenzumrichter z.B. bei der Drehzahlsteuerung von Wechselstrommotoren erzeugt.

Typ B

Der FI-Schutzschalter Typ B beinhaltet die Typ F-Funktion und kann zusätzlich glatte Gleichfehlerströme und Wechselfehlerströme bis 100 kHz erkennen und ausschalten. Er ist geeignet für alle elektronischen Betriebsmittel, besonders bei Geräten mit Gleichrichterschaltungen.

Für einpolig geschützte und zweipolig geschaltete Gerätekombinationen:

  • In B- und C-Charakteristik für Bemessungsströme 6 – 20 A
  • Mit eingebauter Überstromschutzeinrichtung (RCBO)
  • Sichere allpolige Abschaltung bei Fehlerströmen, Überlast und Kurzschlüssen