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Ihre Sprachanlage richten wir professionell für Sie ein. Nehmen Sie gerne Kontakt zu uns auf. Wir melden uns bei Ihnen umgehend.
Als kompetenter Ingenieurbetrieb richten wir Ihre Satellitenanlage aber auch Ihre Antennenanlage fachgerecht ein.
Neubau, Altbausanierung oder einfache Reparaturen
Solarenergie ist emissionsfrei und macht unabhängig. Doch eine neue Photovoltaik-Anlage ist teuer. Bund, Länder und Kommunen helfen Privathaushalten auch 2024 bei der Finanzierung.
Reform der EEG-Förderung in 2023
Das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) soll den Ausbau der Sonnenergie beschleunigen. Profitieren können alle, die eine PV-Anlage mit Netzanschluss betreiben. Den selbst erzeugten Solarstrom, der abzüglich des Eigenverbrauchs in das öffentliche Stromnetz eingespeist wird, müssen die Netzbetreiber nach den Vorgaben des EEG abnehmen und vergüten.
Dafür ist kein Antrag notwendig, die Anlage muss jedoch im Marktstammdatenregister (MaStR) eingetragen sein. Jede stromerzeugende Anlage muss in dieser Datenbank einzeln aufgeführt werden. Neben Kontakt- und Standortinformationen braucht es auch die technischen Anlagedaten. Die Registrierung erfolgt online bei der Bundesnetzagentur. Eine neue PV-Anlage muss innerhalb eines Monats nach Inbetriebnahme gemeldet werden. Geschieht das nicht, drohen Kürzungen bei der Förderung. Die Registrierung kann auch durch den Installateur vorgenommen werden.
2023 ist das EEG grundlegend reformiert worden. Seither gelten Neuregelungen, die einige Vereinfachungen und attraktivere Konditionen für Betreiber privater PV-Anlagen bedeuten:
Die EEG-Umlage wurde gestrichen, was die Abrechnung beim Stromverkauf erleichtert. Ein Erzeugungszähler, wie er bislang Pflicht war, ist nicht mehr erforderlich, wenn die Anlage höchstens 30 MWh pro Kalenderjahr erzeugt.
Neue PV-Anlagen bis 25 kWp dürfen den gesamten erzeugten Solarstrom in das öffentliche Netz einspeisen. Vorher galt hierfür eine Obergrenze bis höchstens 70 Prozent der Nennleistung, um die Netzstabilität nicht zu gefährden.
Fördervergütungen gelten auch für Solarmodule bis maximal 20 Kilowatt Leistung, die im Garten aufgebaut sind – sofern sich das Hausdach nachweislich nicht für eine Installation eignet.
Neuanlagen, die ab 30. Juli 2022 in Betrieb genommen wurden, erhalten nach der EEG-Reform höhere Einspeisevergütungen. Seit dem 31. Januar 2024 sinken die Vergütungssätze alle sechs Monate um ein Prozent.
Bei der Einspeisevergütung wird unterschieden zwischen Volleinspeisung und PV-Anlagen mit Eigenversorgung, bei denen die Besitzer nur einen Teil des Stroms ins Netz einspeisen.
Aus Sonnenenergie eigenen Strom erzeugen
Sie wollen ein Stück unabhängiger von der Energieversorgung und von steigenden Strompreisen werden? Und einen Beitrag zur Energiewende leisten? Dann machen Sie Ihren Strom mit einer eigenen Photovoltaikanlage doch einfach selbst. Im Rahmen einer umfassenden Sanierung zum Effizienzhaus erhalten Sie dafür auch Fördermittel.
Wie funktionieren Photovoltaikanlagen?
Eigentlich ganz einfach: Sonnenenergie wird in den Solarzellen (Photovoltaik-Module) durch den photoelektrischen Effekt in Strom umgewandelt. Über einen Wechselrichter wird dann Gleichstrom in Wechselstrom umgewandelt, der direkt im Haus genutzt werden kann. Ein Stromzähler zeigt Ihnen an, wieviel Strom Sie erzeugt haben.
Ein optionaler Stromspeicher sorgt zudem dafür, dass tagsüber erzeugter Solarstrom auch nachts genutzt werden kann. So profitieren Sie von Ihrem selbsterzeugten Strom auch dann, wenn mal nicht die Sonne scheint. Und sollte Ihre Photovoltaikanlage einmal mehr Strom produzieren, als Sie benötigen, können Sie jederzeit die Überschüsse ins öffentliche Stromnetz einspeisen. Somit profitieren alle von Ihrer erneuerbaren Energie.
Das sollten Sie beachten
Bevor Sie Ihr eigener Stromerzeuger werden, sollten Sie sich – am besten mit Unterstützung eines Fachunternehmens – Ihr Dach genau anschauen. Denn nicht jedes Dach eignet sich für den optimalen Betrieb einer Photovoltaikanlage.
Folgende Grundgedanken sollten bei der Planung berücksichtigt werden:
Solarstrom selber nutzen
Eine Photovoltaikanlage lohnt sich vor allem dann, wenn Sie den Strom nicht ins Netz einspeisen, sondern größtenteils selbst verbrauchen – zum Beispiel für eine Wärmepumpe oder eine Ladestation für Elektroautos.
Und mit einem zusätzlichen Stromspeicher können Sie Ihren selbsterzeugten Strom auch nutzen, wenn es draußen schon dunkel ist.
Für Ihren Geldbeutel und die Umwelt
Je nachdem wieviel Photovoltaik-Strom Sie selbst nutzen, fließt ein Teil Ihres selbstgemachten Stroms in das öffentliche Netz, und Sie erhalten dafür eine kleine Einspeisevergütung. Wie hoch diese ist, hängt von der Größe und dem Zeitpunkt der Inbetriebnahme Ihrer Anlage ab.
Neben den ökonomischen sind auch die ökologischen Vorteile erwähnenswert: Solar- bzw. Sonnenenergie ist eine unerschöpfliche Energiequelle und wird zudem noch CO2-neutral gewonnen – im Gegensatz zu fossilen Brennstoffen.
Förderung weiterdenken
Eine neue Photovoltaikanlage kann ein guter Schritt zu einem energieeffizienten Haus sein. Bei energetischen Maßnahmen ist es aber wichtig, das Gebäude als Ganzes zu betrachten. Ein Beispiel: Die Energieeinsparung ist deutlich höher, wenn Sie Ihr Haus umfassend sanieren.
Energieeffizienz-Experten nutzen
Bei energetischen Baumaßnahmen ist gute Planung und fachkundige Baubegleitung wichtig. Diese Aufgaben übernimmt eine Expertin oder ein Experten für Energieeffizienz für Sie.
Vor Start: Antrag stellen
Wichtig: Um Fördermittel erhalten zu können, stellen Sie Ihren Antrag, bevor Sie Aufträge an Bauunternehmen und Handwerksbetriebe vergeben. Aufträge rund um die Planung können Sie aber schon vor dem Antrag vergeben – etwa an eine Expertin oder einen Experten für Energieeffizienz.
Laut VDE-AR-N 4100 muss das Zählerfeld 450 mm hoch sein. 300 mm stehen für die Aufnahme der Messeinrichtung (eHZ) zur Verfügung. Bestandteil des Zählerfeldes ist der Raum für Zusatzanwendungen (RfZ) mit einer Höhe von 150 mm (02). Auf einem BKE-I Zählerfeld von Hager lassen sich zwei elektronische Haushaltszähler nebeneinander anschließen. Dank der modernen Stecktechnik können diese jederzeit ohne Spannungsunterbrechung gewechselt werden.
Der RfZ-Raum ist 150 mm hoch. Auf seinen 12 Teilungseinheiten pro Zählerfeld können gemäß VDE-AR-N 4100 alle erforderlichen Betriebsmittel des Netz- oder Messstellenbetreibers untergebracht werden – wie z. B. Smart Meter Gateways (SMG), Steuergeräte für Fernabschaltungen, Sicherungsbox, berührungssichere RJ45-Buchse sowie Tarifmanagement-Geräte. Auch die bedarfsweise einzusetzende OKK (opto-elektrische Schnittstelle) beim BKE-I Zählerplatz endet im RfZ und wird dort gepatcht. Sie ist für die Kommunikation zwischen eHZ und SMG zuständig. In der VDE-AR-N 4100 steht, dass der RfZ nicht als Stromkreisverteiler oder für kundeneigene Schaltgeräte genutzt werden darf.
Die VDE-AR-N 4100 bestimmt, dass der anlagenseitige Anschlussraum (AAR) 300 mm hoch sein muss. Er darf ebenfalls nicht als Stromkreisverteiler genutzt werden. Der AAR bietet Raum für unterschiedliche Betriebsmittel, wie z. B.:
Hinsichtlich des netzseitigen Anschlussraums (NAR) definiert die Anwendungsregel VDE-AR-N 4100 als allgemeine Installationsvorgaben, dass
Die VDE-AR-N 4100 besagt, dass als Trennvorichtung für die Kundenanlage ein selektiver Hauptleitungsschutzschalter (SLS) einzusetzen ist, der laienbedienbar, sperr- und plombierbar ist. Ebenfalls darf im NAR ein Kombiableiter für den Überspannungsschutz nach VDE 0100-443 eingesetzt werden (z.B. SPA301Z).
Im Zählerschrank ist ein Raum für APZ nach VDE-AR-N 4100 und DIN VDE 0603-1 vorzusehen. Er dient als Schnittstelle zwischen Hausübergabepunkt (HÜP) und dem Zählerplatz. Der APZ muss dabei mindestens 300 mm hoch sein und über eine eigene, plombierbare Berührungsschutz-Abdeckung verfügen. Dort kann z. B. ein Router des Messstellenbetreibers integriert werden. Zur Datenübermittlung zwischen Zähler und APZ legen Sie Netzwerkkabel: mindestens Cat. 5, besser Cat. 7. Die Netzwerkleitungen müssen über schutzisolierte RJ45-Buchsen miteinander verbunden werden – eine im RfZ, eine im APZ. Weiterhin ist eine Spannungsversorgung aus dem NAR in den APZ zu legen. Als mögliche Montageorte des APZ nennt die Anwendungsregel VDE-AR-N 4100 sowohl das Kommunikationsfeld als auch das Verteilerfeld im Zählerschrank (an Ober- oder Unterkante des Gehäuses angrenzend). Eine Platzierung des APZ außerhalb des Zählerschrankes ist nicht gestattet.
Für alle gängigen Anschlussvarianten hat Hager entsprechende Bestückungspakete im Programm, die erd- und kurzschlusssichere Leitungen sowie passende Schutzeinrichtungen (25 kA) beinhalten. Diese sind in den aktuellen Zählerplatzlisten zu finden. In unserer Planungssoftware ZPlan sind die vom Netzbetreiber zugelassenen Varianten sogar schon automatisch bei jeder Planung enthalten.
Für alle gängigen Anschlussvarianten hat Hager entsprechende Bestückungspakete im Programm, die erd- und kurzschlusssichere Leitungen sowie passende Schutzeinrichtungen (25 kA) beinhalten. Diese sind in den aktuellen Zählerplatzlisten zu finden. In unserer Planungssoftware ZPlan sind die vom Netzbetreiber zugelassenen Varianten sogar schon automatisch bei jeder Planung enthalten.
Zur Auslösung bei Wechselfehlerströmen und pulsierenden Gleichfehlerströmen. Alle Geräte die ortsveränderlich sind und demnach einen Schuko-Stecker besitzen, müssen grundsätzlich mit einem FI-Schutzschalter vom Typ A absicherbar sein. Ist das nicht so, müssen die Hersteller solcher Geräte entsprechend darauf hinweisen.
Der Typ F beinhaltet die Typ A Funktion, besitzt eine verstärkte Immunität gegen impulsförmige Fehlerströme und ist kurzzeitverzögert. Zusätzlich erkennt er Fehlerströme mit Mischfrequenzen bis zu 1 kHz. Diese Mischfrequenzen werden durch einphasige Frequenzumrichter z.B. bei der Drehzahlsteuerung von Wechselstrommotoren erzeugt.
Der FI-Schutzschalter Typ B beinhaltet die Typ F-Funktion und kann zusätzlich glatte Gleichfehlerströme und Wechselfehlerströme bis 100 kHz erkennen und ausschalten. Er ist geeignet für alle elektronischen Betriebsmittel, besonders bei Geräten mit Gleichrichterschaltungen.
Für einpolig geschützte und zweipolig geschaltete Gerätekombinationen:
Wir sind ein im Jahr 2019 gegründetes Elektro-Handwerksunternehmen.
Montag – Freitag
07:00 Uhr – 16:00 Uhr
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